Der Umstieg auf Wärmepumpen lohnt sich.
Und schont die Umwelt.

Der Einbau energieeffizienter Wärmepumpen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und KfW mit attraktiven Fördersummen unterstützt. 

Die richtige Alternative: Wärmepumpen-Lösungen.
Klimafreundlich. Effizient. Und der Betrieb ist zu 100%  mit erneuerbaren Energien möglich.



Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2023

Für Wärmepumpen gibt es zusätzlich zu der grundsätzlichen BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen mit einem Standard-Zuschuss von 25 % zukünftig drei weitere Boni. Neben dem bisherigen 10 % Heizungstausch-Bonus und dem 5 % Wärmepumpen-Bonus gibt es ab 2023 einen weiteren 5 % Bonus für den Einsatz von natürlichen Kältemitteln. Dieser ist nicht kombinierbar mit dem Wärmepumpen-Bonus. Der maximale Fördersatz beträgt 40 %.

Im Zuge der BEG-Reform ändern sich sowohl die Förderkonditionen als auch die technischen Mindestanforderungen bei Wärmepumpen.

 

 

BEG Einzelmaßnahmen:

Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen.

Einführung eines Bonus von 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ab 01.01.2023 (z.B. R290). Der neue Bonus ist nicht kombinierbar mit dem Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser), die ebenfalls einen Bonus von 5 Prozent erhalten.
Der Fördersatz für Luft/Wasser Wärmepumpen gemäß der neuen BEG EM 2023 beträgt nun auch maximal 40 %.

BEG Einzelmaßnahmen: Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen.

Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen, wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen:

 

Anforderung Qualitätssicherung

Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 2,7 erreicht wird. Ab 1. Januar 2024 beträgt die Jahresarbeitszahl mindestens 3,0.

Anforderung Netzdienlichkeit.

Ab 01.01.25 müssen Wärmepumpen an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.


Übergreifende technische Mindestanforderung.

Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen.

 

 

BEG Wohngebäude: Neuer Bonus für serielles Sanieren.

Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem Worst Performing Buildings-Bonus (WPB); bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt). 

> mehr erfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Bis zu 20% Förderung
für den Einbau von Lüftungsanlagen.

15% der Investitionskosten des Einbaus von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen sind förderfähig.
Zusätzliche 5% erhält man bei der Inanspruchnahme eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP-Bonus).

 

Schnell kalkuliert.
Maximal gespart.

Wie viel Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe erhalten können Sie mit dem BWP Förderrechner schnell und einfach ermitteln.

> Zum BWP Förderrechner
> Download Förderratgeber BWP


Ihr Ansprechpartner:


 

Jerome Preuß

stellv. Verkaufsleiter

Telefon: +49 (355) 756 266 520

Fax:        +49 (355) 756 266 708

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