
Der Umstieg auf Wärmepumpen lohnt sich.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2023Für Wärmepumpen gibt es zusätzlich zu der grundsätzlichen BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen mit einem Standard-Zuschuss von 25 % zukünftig drei weitere Boni. Neben dem bisherigen 10 % Heizungstausch-Bonus und dem 5 % Wärmepumpen-Bonus gibt es ab 2023 einen weiteren 5 % Bonus für den Einsatz von natürlichen Kältemitteln. Dieser ist nicht kombinierbar mit dem Wärmepumpen-Bonus. Der maximale Fördersatz beträgt 40 %.
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BEG Einzelmaßnahmen:Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen.Einführung eines Bonus von 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ab 01.01.2023 (z.B. R290). Der neue Bonus ist nicht kombinierbar mit dem Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser), die ebenfalls einen Bonus von 5 Prozent erhalten. BEG Einzelmaßnahmen: Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen.Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen, wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen:
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Anforderung QualitätssicherungWärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 2,7 erreicht wird. Ab 1. Januar 2024 beträgt die Jahresarbeitszahl mindestens 3,0. |
Anforderung Netzdienlichkeit.Ab 01.01.25 müssen Wärmepumpen an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. |
Übergreifende technische Mindestanforderung.Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen.
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BEG Wohngebäude: Neuer Bonus für serielles Sanieren.Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem Worst Performing Buildings-Bonus (WPB); bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt). > mehr erfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Bis zu 20% Förderung
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Schnell kalkuliert.
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Wichtige Informationen des BAFA zur aktuellen Förderung
> Übersicht zur Bundesförderung für effiziente Gebäude > Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen > Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen (gültig ab 15.08.2022)
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Ihr Ansprechpartner:
Jerome Preußstellv. Verkaufsleiter
Telefon: +49 (355) 756 266 520Fax: +49 (355) 756 266 708E-Mail schreiben |